Versicherung für Ingenieure in Industrie und Anlagentechnik

Wer konstruiert, entwickelt oder auslegt, produziert selten den Schaden — aber häufig seine Ursache. Ein Konstruktionsfehler wird unter Umständen vervielfältigt: in der Serie, in jeder ausgelieferten Anlage, in jeder Zeile des Steuerungscodes.

Deshalb geht es hier nicht nur um den einzelnen Schaden, sondern um Nachbesserung, Stillstand und Produktionsausfall beim Kunden, den sog. Folgeschadenkosten. Wir prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz diese Folgekosten abbildet — oder nur den Schaden am Bauteil selbst.

Wen wir in diesem Bereich beraten

Maschinen- und Anlagenbau

Ob Sonderanlage oder Serienmaschine: Sie verantworten Auslegung, Zusammenspiel der Komponenten und die Einhaltung von Sicherheits- und Normanforderungen — häufig mit zugesagten Leistungsdaten.

  • Konstruktionsfehler mit Nachbesserungs-, Aus- und Einbaukosten
  • Nicht erreichte zugesagte Leistungs- oder Verfügbarkeitswerte
  • Produktionsausfall und Stillstandskosten beim Kunden
  • Mängel in CE-Konformität, Risikobeurteilung und technischer Dokumentation

CAD-Konstruktion, Simulation und technische Entwicklung

Als externes Konstruktions- oder Entwicklungsbüro liefern Sie Ergebnisse, auf die andere ihre Fertigung aufsetzen. Fehler werden dabei nicht bemerkt, sondern skaliert.

  • Berechnungs-, Simulations- und Toleranzfehler, die erst in der Fertigung auffallen
  • Fehler in Werkstoffauswahl und Auslegung mit Folgen im Dauerbetrieb
  • Kosten für Werkzeug- und Vorrichtungsänderungen nach fehlerhafter Konstruktion
  • Schutzrechts- und Nutzungsrechtsfragen an Konstruktionsdaten 

Verfahrenstechnik und Anlagenoptimierung

In der Verfahrenstechnik entscheidet die Auslegung über Ausbeute, Qualität und Sicherheit einer laufenden Produktion. Änderungen greifen direkt in den Betrieb des Kunden ein.

  • Fehlerhafte Prozessauslegung mit Qualitäts- oder Ausbeuteverlusten
  • Chargenverluste und Produktionsausfall nach Optimierungsmaßnahmen
  • Fehleinschätzungen bei Genehmigungs-, Emissions- und Sicherheitsanforderungen
  • Haftung aus Scale-up vom Labor- in den Produktionsmaßstab

Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Automatisierung und Embedded Systems

Wo Software Anlagen steuert, wird der Programmierfehler zum Anlagenrisiko. Gleichzeitig verschiebt die Vernetzung von Produktionsanlagen das Thema Cybersicherheit von der IT in die Technik.

  • Steuerungs- und Programmierfehler mit Anlagenschaden oder Stillstand
  • Fehlfunktionen in sicherheitsgerichteter Steuerungstechnik
  • Datenverlust und Angriffe auf vernetzte Produktionsanlagen
  • Schnittstellenfehler zwischen Hardware, Software und Fremdsystemen 

Hinweis zu typischen Risiken

Die genannten Risiken beschreiben typische Konstellationen aus der Praxis und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie stellen keine Zusage eines Versicherungsschutzes dar und begründen weder einen Anspruch auf Deckung noch auf Schadensersatz. Ob ein konkreter Schaden versichert ist, richtet sich allein nach dem jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Die Entscheidung im Einzelfall trifft ausschließlich der jeweilige Risikoträger. Welche Risiken in Ihrem Fall tatsächlich absicherbar sind, klären wir im persönlichen Gespräch.

Worauf es bei der Absicherung ankommt

  • Entscheidend ist nicht der Schaden am Bauteil, sondern die Folgekosten: Aus- und Einbau, Nachbesserung, Stillstand und Produktionsausfall beim Kunden.
  • Beratende und konstruierende Tätigkeit wird anders behandelt als eigene Fertigung. Wo beides zusammenkommt, entsteht die typische Lücke an der Nahtstelle.
  • Softwareanteile in Produkten und Anlagen brauchen ausdrückliche Erwähnung — eine klassische Planerdeckung erfasst sie nicht selbstverständlich.
  • Exportanteil und Auslandsprojekte verändern die Haftungslage erheblich und gehören ins Erstgespräch.

Unser Schwerpunkt

Unser Schwerpunkt sind planende, konstruierende und beratende Ingenieurleistungen. Wo Sie in Serie fertigen oder eigene Produkte in Verkehr bringen, kommen Produkthaftpflicht und Rückrufkosten hinzu — ein eigenes Feld, das wir gerne gemeinsam einordnen.

Häufige Fragen

Wir konstruieren nur, gefertigt wird beim Kunden. Wer haftet dann?

Das hängt vom Versicherungsvertrag und der Abgrenzung der Leistungen ab. Genau diese Abgrenzung ist der Punkt, an dem Deckungslücken entstehen — und der Grund, warum wir zuerst über den Tätigkeitsbereich und ihr Leistungsspektrum in diesen Versicherungsverträgen sprechen. Eine juristische Vertragsprüfung dürfen wir ihnen leider nicht anbieten.

Nicht in jedem Versicherungsvertrag. Softwareanteile müssen ausdrücklich erfasst sein, sonst steht die Deckung im Streitfall infrage.

Ja, eine erhebliche. Geltungsbereich und Rechtswahl unterscheiden sich stark, insbesondere bei Lieferungen nach Nordamerika. Das klären wir früh.