Versicherung für Sachverständige, Gutachter und Prüfingenieure

Ein Gutachten ist die Grundlage für Entscheidungen anderer — für Kaufpreise, Sanierungsbudgets, Investitionen, Gerichtsurteile. Wenn es fehlerhaft ist, entsteht der Schaden nicht bei Ihnen, sondern bei allen, die sich darauf verlassen haben.

Besonders heikel: Ansprüche kommen häufig von Personen, mit denen Sie nie einen Vertrag geschlossen haben – also von Dritten. Deshalb steht bei prüfenden und begutachtenden Tätigkeiten die Vermögensschadenhaftpflicht im Zentrum — und die Frage, wie weit ihr Schutz tatsächlich reicht.

Wen wir in diesem Bereich beraten

Technische Gutachten und Due Diligence

Technische Due Diligence und Bewertungsgutachten sind Entscheidungsgrundlage für Transaktionen und Finanzierungen. Der Kreis derjenigen, die sich darauf stützen, ist oft größer als der Auftraggeberkreis.

  • Übersehene Mängel oder Risiken mit unmittelbarer Auswirkung auf Kaufpreise
  • Fehlerhafte Zustands-, Restnutzungs- und Kostenschätzungen
  • Ansprüche von Banken, Investoren und Erwerbern ohne eigenen Vertrag mit Ihnen
  • Fristversäumnisse in Transaktionsprozessen

Sachverständige und Prüfingenieure

Ob privat, gerichtlich oder behördlich beauftragt: Ihre Feststellungen entscheiden über Verfahren, Freigaben und erhebliche Investitionen. Viele Kammern und Zertifizierungsstellen schreiben Mindestdeckungssummen vor.

  • Fehlerhafte Wert-, Zustands- oder Schadensermittlungen
  • Haftung aus gerichtlich beauftragten Gutachten
  • Nichteinhaltung von Kammer- und Zertifizierungsvorgaben zur Deckungssumme
  • Ansprüche Dritter, die auf Ihre Feststellungen vertraut haben

Qualitätskontrolle & Schweißaufsicht

In beratender, koordinierender und prüfender Rolle geben Sie frei, was andere gefertigt haben. Ihre Freigabe ist häufig die letzte Kontrollinstanz vor Auslieferung oder Inbetriebnahme.

  • Freigabe fehlerhafter Bauteile, Schweißnähte oder Baugruppen
  • Fehlerhafte Prüfprotokolle und lückenhafte Dokumentation
  • Folgekosten aus Rückbau, Nachprüfung und Produktionsstillstand
  • Haftung aus Schulungen und der Qualifizierung von Personal

Vermessung, Verkehrsplanung und Datenplattformen

Vermessungsergebnisse, Lagepläne und Absteckungen sind Ausgangspunkt der gesamten Ausführung. Ein Fehler pflanzt sich durch das komplette Projekt fort.

  • Fehler in Absteckung, Lageplänen und Höhenbezug mit Rückbaufolgen
  • Fehlerhafte Verkehrs- und Erschließungsplanung
  • Datenverlust und fehlerhafte Datengrundlagen in Monitoring- und Managementplattformen
  • Haftung aus der Bereitstellung von Geo- und Bestandsdaten an Dritte

Hinweis zu typischen Risiken

Die genannten Risiken beschreiben typische Konstellationen aus der Praxis und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie stellen keine Zusage eines Versicherungsschutzes dar und begründen weder einen Anspruch auf Deckung noch auf Schadensersatz. Ob ein konkreter Schaden versichert ist, richtet sich allein nach dem jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Die Entscheidung im Einzelfall trifft ausschließlich der jeweilige Risikoträger. Welche Risiken in Ihrem Fall tatsächlich absicherbar sind, klären wir im persönlichen Gespräch.

Worauf es bei der Absicherung ankommt

  • Alle Gutachtenarten müssen erfasst sein — private, gerichtliche und behördliche Aufträge werden nicht überall gleich behandelt.
  • Drittschutzwirkung ist der entscheidende Punkt. Ansprüche kommen regelmäßig von Personen ohne eigenen Vertrag mit Ihnen.
  • Bestellungs-, Kammer- und Zertifizierungsvorgaben schreiben Mindestdeckungssummen vor, die zu Ihren realen Auftragsgrößen passen müssen.
  • Nebentätigkeiten wie Beratung, Schulungen und Veröffentlichungen sollten ausdrücklich mit eingeschlossen sein.

Häufige Fragen

Wir werden auch von Gerichten beauftragt. Ist das anders zu bewerten?

Ja. Gerichtliche Gutachtenaufträge werden von Versicherern nicht einheitlich behandelt. Wir prüfen gezielt, ob Ihr Versicherungsvertrag sie erfasst.

Das kommt häufiger vor, als viele erwarten — etwa wenn eine Bank oder ein Erwerber sich auf Ihr Gutachten gestützt hat. Ob Ihr Versicherungsvertrag das abdeckt, ist eine der zentralen Fragen bei der Prüfung.

Sie erfüllt die formale Vorgabe. Ob sie zu Ihren tatsächlichen Auftragsgrößen passt, ist eine zweite Frage — und meistens die wichtigere.